Häufig gestellte Ärzte-Fragen (FAQs)
Häufig gestellte Ärzte-Fragen (FAQs)
An dieser Stelle möchten wir Ihnen mit Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Ärzte-Bereich weiterhelfen:
Da zur Implantation des Katheters zwei Inzisionen gemacht wurden, müssen insgesamt zwei Fäden von einem Arzt der implantierenden Klinik oder in Einzelfällen vom Hausarzt des Patienten entfernt werden. Der Hautfaden nach 7 – 10 Tagen und der Haltefaden, an der Austrittstelle des Katheters erst nach ca. 30 Tagen.
Ja, es ist jedoch darauf zu achten, dass der Verband um den Katheter nochmals vollständig mit dem Duschfolienverband abgedeckt und das Ventil auf den Kompressen unter der Folie platziert wurde.
Es gibt keine zeitliche Beschränkung für den Katheter, er muss für gewöhnlich nicht gewechselt werden. Wenn jedoch aufgrund der Viskosität des Ergusses trotz Anspülen des Katheters keine Drainage mehr möglich ist, der Katheter durch unsachgemässe Handhabung beschädigt wurde oder eine Infektion, die mit dem Katheter in Verbindung gebracht wird, vorliegt, kann es sein, dass der Katheter gewechselt oder explantiert werden muss.
Weitere Gründe für einen Wechsel oder Explantation des Katheters finden Sie in der ausführlichen Beschreibung zur Explantation.
Wenn während der Drainage der Ergussfluss stoppt können mehrere Gründe der Auslöser sein. Der angenehmste Grund ist, dass kein Erguss mehr vorhanden ist. Sollte dies öfter vorkommen ist evtl. eine spontane Pleurodese erfolgt und der Katheter kann explantiert werden. Ein andere Grund könnte eine Verstopfung des Drainageschlauchs sein, welche durch einen zähflüssigen oder fibrinhaltigen Erguss ausgelöst wird. In diesem Fall können Sie durch leichtes „melken“ des Drainageschlauches versuchen die Verstopfung zu mobilisieren, sodass der Erguss wieder fließt oder der Katheter muss angespült werden. Wie der Spülvorgang durchgeführt wird, können Sie hier nachlesen.
Die Nachversorgung der Patienten nach der Entlassung wird komplett von fenik übernommen und koordiniert. Einen reibungslosen Ablauf der Nachversorgung stellen Sie sicher in dem Sie folgende Punkte gewährleisten :
– Die Nachversorgung des Patienten im häuslichen Bereich ist abgeklärt (Angehörige, Pflegedienst, etc.)
– Die Entlassverordnung ist vollständig ausgefüllt, an fenik gesendet und das Original wurde dem Patienten ausgehändigt. Die Verordnung zum Ausfüllen finden Sie auch auf unserer Homepage.
– Eine vollständige Drainage wurde vor Entlassung durchgeführt
– Alle Drainage-Systeme wurden vom Katheter entfernt und der Katheter ist ordnungsgemäss verbunden
Das Formular „ärztliche Verordnung“ wird zu jedem Katheterset mitgeliefert. Sollten die Unterlagen verloren gehen können Sie das Formular hier herunterladen und ausdrucken. Ebenso finden Sie hier auch ein Muster einer ausgefüllten Entlassverordnung.
Sollten Sie Fragen zur Implantation haben beraten Sie unsere Außendienstmitarbeiter sehr gerne und stehen Ihnen auch während einer Implantation zur Seite. Bitte kontaktieren Sie direkt Ihren verantwortlichen Aussendienstmitarbeiter oder melden sie sich unter info.ch@ewimed.com oder +4152 577 02 55
Haben Sie weitere Fragen oder sind die beschriebenen Antworten nicht passend wenden Sie sich bitte jederzeit an ewimed unter info.ch@ewimed.com oder +4152 577 02 55. Wir helfen Ihnen gerne weiter.